Hausordnung

Sehr geehrte Besucher*innen!

Wir freuen uns, Sie bei uns im Kunstraum Niederoesterreich begrüßen zu dürfen! Um unseren Gästen den Aufenthalt in einer angenehmen, sicheren Umgebung zu ermöglichen, sowie zum Schutz der künstlerischen Arbeiten und der Architektur vor Schäden, bitten wir Sie, bei Ihrem Besuch folgende Regeln zu beachten. 

  1. Diese Hausordnung gilt für alle dem Kunstraum am Standort Herrengasse 13, 1010 Wien, zugehörigen Räume. Alle Personen, die sich in diesen Räumen aufhalten, unterliegen dieser Hausordnung. Mit der Umsetzung dieser Hausordnung sind die Mitarbeiter:innen des Kunstraum Niederoesterreich betraut.
  2. Der Eintritt zu Ausstellungen und Veranstaltungen des Kunstraum Niederoesterreich ist kostenlos.
  3. Der Seiteneingang des Kunstraum Niederoesterrich sowie der gesamte Ausstellungsbereich sind ebenerdig zugänglich und für Rollstuhlfahrer:innen geeignet. Ein barrierefreies WC ist vorhanden.
  4. Diskriminierung wird im Kunstraum Niederoesterreich nicht toleriert. Jegliche Art diskriminierenden Verhaltens, aufgrund von Gender, Genderidentität, sexueller Orientierung, Behinderung, Neurotyp, Alter, Race, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Sprache oder Religion, hat bei uns keinen Platz. Sollten Sie solchem Verhalten ausgeliefert sein oder solches beobachten, wenden Sie sich bitte an unser Team am Infodesk, welches Sie unterstützen wird.
  5. Schirme, Rucksäcke und größere Taschen können in versperrbaren Garderobeschränken verstaut werden. Für die hinterlegten Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
  6. Fundgegenstände werden am Infodesk hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben.
  7. Das Rauchen in den Räumlichkeiten des Kunstraum Niederoesterreich ist nicht gestattet. Es gilt die Brandschutzordnung in der aktuellen Form.
  8. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in Ausnahmefällen in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt (z.B. Eröffnung, Workshops usw.).
  9. Die Mitnahme von Fahrrädern, Scootern und dergleichen in den Kunstraum Niederoesterreich ist verboten. Im Innenhof des Palais NÖ gibt es Fahrradabstellplätze.
  10. Tiere (insbesondere Assistenzhunde) dürfen in den Ausstellungsraum mitgenommen werden, müssen aber an der Leine geführt werden. Bitte achten Sie auf die Sicherheit der anderen Besucher*innen. Besitzer*innen haften für ihre Hunde.
  11. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.  Eltern haften für Aufsichtspflichtverletzungen gegenüber ihren Kindern. Bei Kinder- und Schulgruppen haftet die Aufsicht führende Person. Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer  Begleitung befinden, verantwortlich.
  12. Plakate und sonstige Werbemittel dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Mitarbeiter*innen an den hierfür bestimmten Stellen nach Maßgabe des verfügbaren Platzes angebracht bzw. aufgelegt werden.
  13. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für andere Zwecke sind genehmigungspflichtig und müssen angemeldet werden.
  14. Veranstaltungen werden zur Dokumentation und für gewerbliche Zwecke gefilmt und fotografiert. Auf diesem Film- bzw. Fotomaterial können auch einzelne oder mehrere Besucher*innen zu sehen sein. Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich jede Person mit der Veröffentlichung des aufgenommenen Bild- bzw. Filmmaterials einverstanden (auch zu Werbezwecken des Kunstraum Niederoesterreich wie z.B. auf unserer Homepage oder in sozialen Netzwerken etc.). Am Infodesk, sowie HIER finden Sie unsere Datenschutzerklärung. Dieser können Sie nähere Informationen über unsere Datenverarbeitung und Ihrem Recht auf Widerspruch entnehmen. Ihren Widerspruch können Sie an datenverwaltung@noe-festival.at  richten.
  15. Die Räumlichkeiten des Kunstraum Niederoesterreich werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Der Kunstraum Niederoesterreich behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall an Behörden oder Gerichte nach amtlicher Aufforderung weiterzugeben.
  16. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden. Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
  17. Der Kunstraum Niederoesterreich darf nur über die vorgesehenen und entsprechend dem Bedarf freigegebenen Eingänge bzw. Einfahrten betreten werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu allen Räumen, die nicht Ausstellungsräume sind, nur nach entsprechender vorheriger Anmeldung, in dienstlichen Angelegenheiten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Standortleitung gestattet.

Die Anweisungen der Mitarbeitenden des Kunstraum Niederoesterreich sind unbedingt zu befolgen. Besucher*innen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Kunstraum Niederoesterreich untersagt werden.