Zustimmung zur Aufnahme der Einreichungsunterlagen in das Archiv für Performancekunst
Haftung / Rechte
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer:innen mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden und sind vorbehaltlos mit dem Ausschluss des Rechtsweges einverstanden. Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass die Auslober:innen sowie deren Partner:innen und Beauftragte keine Haftung für Schäden an der Einreichung sowie für Schäden, die durch die Einreichung verursacht werden, übernehmen. Ggf. haben Einreicher:innen für die Anmeldung von Schutzrechten selbst Sorge zu tragen. Weiters erklären sie, dass durch die Teilnahme am Bewerb keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden und halten die für die Veröffentlichung Verantwortlichen von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos (siehe Punkt „Hinweis auf allfällige Rechte Dritter“ im Einreichformular). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eigentumsübergang
WERKNUTZUNGSBEWILLIGUNG
Ich (Bewilligende:r) erkläre, dass ich Inhaber:in sämtlicher (urheber- und leistungsschutzrechtlicher sowie sonstiger) Verwertungsrechte an dem Werk bin und dass dieses Werk und seine Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt.
Ich (Bewilligende:r) erteile der Nutzungsberechtigten, an dem Werk hiermit die zeitlich, sachlich und räumlich uneingeschränkte, unentgeltliche, unwiderrufbare, nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung für Archiv-, Recherche-, Öffentlichkeits-, Museums- und Sammlungs-, Vermittlungs- sowie Ausstellungs- und Forschungszwecke im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereichs des Kunstraums Niederoesterreich. Diese Werknutzungsbewilligung umfasst sämtliche Verwertungsarten (insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs-, Zurverfügungstellungs-, Sende- und Wiedergaberechte) auch solche, die heute noch nicht bekannt sind, und zwar insbesondere zur Nutzung für Archive, Recherchen, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen, wissenschaftliche Publikationen, Kataloge, Bücher, Plakate, Marketing-Drucksorten, Inserate sowie öffentlich zugängliche Social Media-Plattformen, Websites, Online-Datenbanken, Archiv-/Sammlungs-/Wissens-Portale, Medienberichte und alle sonstigen für Archiv-, Recherche-, Öffentlichkeits-, Museums- und Sammlungs-, Vermittlungs- sowie Ausstellungs- und Forschungszwecke (einschließlich der Gestattung des Downloads) heute und in Zukunft übliche Nutzungen. Die Nutzungsberechtigte ist in diesem Rahmen auch berechtigt, diese Werknutzungsbewilligung an Dritte zu übertragen oder ihrerseits Werknutzungsbewilligungen an Dritte (z.B. für Publikations-, Archiv-, Sammlungs- und Forschungszwecke) einzuräumen, und zwar insbesondere an das Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten als Inhaberin der Landessammlungen NÖ, sowie an Betriebe der NÖ Kulturwirtschaft GmbH, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten.
Ich (Bewilligende:r) verpflichte mich, die Nutzungsberechtigte und die von diesen Ermächtigten bei Nutzungen im Rahmen der Werknutzungsbewilligung von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
Die NÖ Festival und Kino GmbH als Inhaberin des Kunstraums Niederoesterreich ist grundsätzlich bereit, dem/der Bewilligenden eine allfällige Dokumentation der Aufführung für deren eigene Ausstellungs- und Dokumentationszwecke zur Verfügung zu stellen und unentgeltlich eine entsprechende Werknutzungsbewilligung – soweit sie über die Rechte verfügt – zu erteilen. Jegliche weiter gehende Nutzung der Dokumentation, insbesondere deren Weitergabe an Dritte sowie deren Bearbeitung bedarf der vorangehenden schriftlichen Zustimmung der NÖ Festival und Kino GmbH.
Datenschutzbestimmungen im Bewerbungsprozess
Der Kunstraum Niederoesterreich als Teil der NÖ Festival und Kino GmbH und der NÖ Kulturwirt-schaft GesmbH. (NÖKU-Gruppe) hält sich an die angeführten Datenschutzbestimmungen.