Zustimmung zur Aufnahme der Einreichungsunterlagen in das Archiv für Performancekunst
Haftung / Rechte
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer_innen mit den Wettbewerbsbedingungen einverstanden und sind vorbehaltlos mit dem Ausschluss des Rechtsweges einverstanden. Die Teilnehmer_innen nehmen zur Kenntnis, dass die Auslober_innen sowie deren Partner_innen und Beauftragte keine Haftung für Schäden an der Einreichung sowie für Schäden, die durch die Einreichung verursacht werden, übernehmen. Ggf. haben Einreicher_innen für die Anmeldung von Schutzrechten selbst Sorge zu tragen. Weiters erklären sie, dass durch die Teilnahme am Bewerb keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden und halten die für die Veröffentlichung Verantwortlichen von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos (siehe Punkt „Hinweis auf allfällige Rechte Dritter“ im Einreichformular). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eigentumsübergang
WERKNUTZUNGSBEWILLIGUNG
Ich (Bewilligende_r) erkläre, dass ich Inhaber_in sämtlicher (urheber- und leistungsschutzrechtlicher sowie sonstiger) Verwertungsrechte an dem Werk bin und dass dieses Werk und seine Nutzung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt.
Ich (Bewilligende_r) erteile den Nutzungsberechtigten, je selbständig, an dem Werk hiermit die zeitlich, sachlich und räumlich uneingeschränkte, unentgeltliche, unwiderrufbare, nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung für Archiv-, Recherche-, Öffentlichkeits-, Museums- und Sammlungs-, Vermittlungs- sowie Ausstellungs- und Forschungszwecke im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereichs des Kunstraums Niederoesterreich und der Landessammlungen Niederösterreich. Diese Werknutzungsbewilligung umfasst sämtliche Verwertungsarten (insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs-, Zurverfügungstellungs-, Sende- und Wiedergaberechte) auch solche, die heute noch nicht bekannt sind, und zwar insbesondere zur Nutzung für Archive, Recherchen, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungen, wissenschaftliche Publikationen, Kataloge, Bücher, Plakate, Marketing-Drucksorten, Inserate sowie öffentlich zugängliche Social Media-Plattformen, Websites, Online-Datenbanken, Archiv-/Sammlungs-/Wissens-Portale, Medienberichte und alle sonstigen für Archiv-, Recherche-, Öffentlichkeits-, Museums- und Sammlungs-, Vermittlungs- sowie Ausstellungs- und Forschungszwecke (einschließlich der Gestattung des Downloads) heute und in Zukunft übliche Nutzungen. Die Nutzungsberechtigten sind in diesem Rahmen auch berechtigt, diese Werknutzungsbewilligung an Dritte zu übertragen oder ihrerseits Werknutzungsbewilligungen an Dritte (z.B. für Publikations-, Archiv-, Sammlungs- und Forschungszwecke) einzuräumen.
Die NÖ Festival und Kino GmbH als Inhaberin des Kunstraums Niederoesterreich ist grundsätzlich bereit, dem/der Bewilligenden eine allfällige Dokumentation der Aufführung für deren eigene Aus-stellungs- und Dokumentationszwecke zur Verfügung zu stellen und unentgeltlich eine entsprechende Werknutzungsbewilligung – soweit sie über die Rechte verfügt – zu erteilen. Jegliche weiter gehende Nutzung der Dokumentation, insbesondere deren Weitergabe an Dritte sowie deren Bearbeitung bedarf der vorangehenden schriftlichen Zustimmung der NÖ Festival und Kino GmbH.
Datenschutzbestimmungen im Bewerbungsprozess
Der Kunstraum Niederoesterreich als Teil der NÖ Festival und Kino GmbH und der NÖ Kulturwirt-schaft GesmbH. (NÖKU-Gruppe) hält sich an die angeführten Datenschutzbestimmungen.